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Befinden sich Unternehmen, die an einem Zivilprozess vor einem US-Gericht beteiligt sind, in einer unlösbaren Konfliktlage, wenn sie darin im Rahmen der pretrial discovery weitreichend elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten offenlegen müssen, deren Übermittlung aufgrund des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt im EU-Datenschutzrecht aber nur in Ausnahmefällen zulässig ist? Dieser Frage wird in der Arbeit nachgegangen, indem die zivilprozessualen Vorlagepflichten im US-Recht aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive betrachtet und mit funktional vergleichbaren Regelungen zur…mehr

Produktbeschreibung
Befinden sich Unternehmen, die an einem Zivilprozess vor einem US-Gericht beteiligt sind, in einer unlösbaren Konfliktlage, wenn sie darin im Rahmen der pretrial discovery weitreichend elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten offenlegen müssen, deren Übermittlung aufgrund des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt im EU-Datenschutzrecht aber nur in Ausnahmefällen zulässig ist? Dieser Frage wird in der Arbeit nachgegangen, indem die zivilprozessualen Vorlagepflichten im US-Recht aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive betrachtet und mit funktional vergleichbaren Regelungen zur Informationsbeschaffung für Zivilprozesse in Deutschland und England verglichen werden. Dabei zeigt sich, dass das bestehende Spannungsverhältnis zwischen beiden Verpflichtungen nicht zwangsläufig zu einem unlösbaren Konflikt für die Betroffenen führen muss, wenn die beteiligten Akteure die bestehenden Ausgleichsmöglichkeiten nutzen.
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Autorenporträt
Lennart Sydow studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt IT- und Medienrecht und einer Zusatzausbildung im Common Law an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der University of California Santa Barbara. Im Anschluss daran arbeitete er in der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren in Münster als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz. Nach dem Referendariat am KG Berlin (u.a. mit einer Station im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ist er ab November 2019 als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei im IT- und Datenschutzrecht tätig.