Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Ethik und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Erfahrung des Nationalsozialismus lässt sich im Radbruchschen Denken eine Wende erkennen. Im Jahre 1946 schreibt er den berühmt gewordenen Aufsatz "Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht", indem er sich von seinem ursprünflichen rechtspositivistischen Ansatz distanziert. Die in der Literatur als "Radbruchsche Formel" bezeichnete These, derzufolge es legitim sei, das "unerträglich ungerechte" Gesetz zu brechen, kann im geschichtlichen Kontext interpretiert werden. Mit der Revidierung der eigenen Überzeugungen unternimmt Radbruch den Versuch, die Vergangenheit zu erklären und die Zukunft des Rechts mitzugestalten. Die Positivismus-These, die in den 30er Jahren unter anderem von Radbruch vertreten wurde, verhalf sichtbar "zu einer der größten Geschichtsklitterungen" innerhalb der Rechtsphilosophie. Radbruch sah sich gezwungen, auf das überpositive Recht zurückzugreifen. Die Rückkehr zum Naturrecht im Sinne einer Sammlung von Normen, deren Verbindlichkeitsansprüche postuliert und gleichzeitig unbegründet bleiben, wird als die einzige Alternative zu der in der Weimarer Republik vorherrschenden Rechtsauffassung angesehen.
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