114,05 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Gebundenes Buch

Die Entstehung der Art. 135 ff. WRV war von dem Bestreben geprägt, die Interessen unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Gruppen zu befriedigen. Als Resultat erhielten die Normen weitgehend den Charakter eines Kompromisses, der zugleich zahlreiche Fragen offenließ. Diese Arbeit untersucht, wie die kirchenpolitischen Normen in der wissenschaftlichen Literatur der Weimarer Zeit rezipiert wurden, zunächst anhand der Werke einiger bedeutender Juristenpersönlichkeiten, u. a. Wilhelm Kahl und Godehard Josef Ebers. Dabei wird jeweils auch der Frage nachgegangen, inwiefern die…mehr

Produktbeschreibung
Die Entstehung der Art. 135 ff. WRV war von dem Bestreben geprägt, die Interessen unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Gruppen zu befriedigen. Als Resultat erhielten die Normen weitgehend den Charakter eines Kompromisses, der zugleich zahlreiche Fragen offenließ. Diese Arbeit untersucht, wie die kirchenpolitischen Normen in der wissenschaftlichen Literatur der Weimarer Zeit rezipiert wurden, zunächst anhand der Werke einiger bedeutender Juristenpersönlichkeiten, u. a. Wilhelm Kahl und Godehard Josef Ebers. Dabei wird jeweils auch der Frage nachgegangen, inwiefern die Betrachtung variiert, je nachdem, von welcher persönlichen Warte aus - etwa in politischer oder religiöser Hinsicht - ein Autor argumentiert. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Blick auf die übrige Literatur gerichtet.
Autorenporträt
Sandra Könemann, geboren 1978 in Wolfsburg, studierte Rechtswissenschaften in Regensburg und Heidelberg, wo sie 2003 die Erste juristische Staatsprüfung ablegte. Das Referendariat absolvierte sie im Anschluss an die Erarbeitung ihrer Dissertation beim Landgericht Frankenthal (Pfalz). Die Zweite juristische Staatsprüfung legte sie 2008 ab. Seit 2009 ist die Autorin als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig.
Rezensionen
«Die gehaltvolle Untersuchung erbringt eine Fülle von Einsichten.»
(Fachbuchjournal 3/2012)