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In den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen, gilt seit über 200 Jahren ein staatskirchenrechtliches Sonderregime. Den Grundstein hierfür legte Napoleon Bonaparte mit dem Konkordat von 1801, das bis heute die zentrale Referenz des 'droit local des cultes' bildet. Die Arbeit entwickelt und diskutiert unter umfassender Auswertung der Quellenlage zum historischen Verfassungsgebungsprozess Ansätze zur Vereinbarkeit von Konkordatssystem sowie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Laizität, der Unteilbarkeit der Republik sowie…mehr

Produktbeschreibung
In den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen, gilt seit über 200 Jahren ein staatskirchenrechtliches Sonderregime. Den Grundstein hierfür legte Napoleon Bonaparte mit dem Konkordat von 1801, das bis heute die zentrale Referenz des 'droit local des cultes' bildet. Die Arbeit entwickelt und diskutiert unter umfassender Auswertung der Quellenlage zum historischen Verfassungsgebungsprozess Ansätze zur Vereinbarkeit von Konkordatssystem sowie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Laizität, der Unteilbarkeit der Republik sowie des Gleichheitsgrundsatzes. Zusätzlich werden europarechtliche Maßstäbe herangezogen und entsprechende Anforderungen an das lokale Staatskirchenrecht formuliert. Ein trilateraler Rechtsvergleich zwischen dem »innerfranzösischen«, elsass-lothringischen und deutschen Staatskirchenrecht akzentuiert die Besonderheiten der drei zentralen Marker des 'droit local des cultes': die Finanzierung von Religionsgemeinschaften, der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die theologischen Hochschuleinrichtungen.

Die Arbeit wurde vom Chapitre de Saint-Thomas ausgezeichnet mit dem Prix Marc Otto 2022.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Anna Imhof studierte Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg, Rennes und Lausanne. Währenddessen war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Max-Emanuel Geis tätig. Ihr Studium schloss sie 2014 mit der Ersten Juristischen Prüfung und dem Master Droit européen ab. Den Juristischen Vorbereitungsdienst am OLG München beendete sie 2016 mit der Zweiten Juristischen Prüfung. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Referentin am Centrum für Europäische Politik in Freiburg i. Br. 2020 trat sie als Richterin in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Ihre Promotion wurde vom Evangelischen Studienwerk gefördert.
Rezensionen
»Insgesamt kann man die Lektüre dieser Arbeit allen deutschen und französischen Juristen, die sich für das Staatskirchenrecht oder das lokale Recht Elsass-Lothringens interessieren, nur empfehlen. Dieses Werk wird zu einem Referenzwerk werden. Es wäre eine hervorragende Sache, wenn es ins Französische übersetzt werden könnte, da es in Frankreich kein Äqui-valent gibt.« Jean-Marie Woehrling, in: Archiv für katholsiches Kirchenrecht, Bd.189, 1/2023