Die städtebauliche Sanierung ist eine strukturelle Daueraufgabe, die sich in vielen Gemeinden zu einer Schwerpunktaufgabe entwickelt hat. Ihr Ziel ist die Behebung von Substanz- und Funktionsmängeln bereits bebauter Gebiete. Die Sanierung erfordert unter anderem die Bewertung eines komplexen Sachverhalts. Der Gesetzgeber hat in den
136 ff. BauGB zahlreiche Eingriffsregelungen geschaffen. Diese Regelungen sind von Entscheidungsspielräumen der Verwaltung geprägt. Ziel der Arbeit ist demzufolge die Analyse und Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem städtebaulichen Sanierungsrecht als flexibles Rechtsregime, seinem spezifischen Eingriffscharakter, den behördlichen Letztentscheidungsspielräumen und dem daraus folgenden Bedürfnis nach Verfahrens- und Organisationsregeln.
136 ff. BauGB zahlreiche Eingriffsregelungen geschaffen. Diese Regelungen sind von Entscheidungsspielräumen der Verwaltung geprägt. Ziel der Arbeit ist demzufolge die Analyse und Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem städtebaulichen Sanierungsrecht als flexibles Rechtsregime, seinem spezifischen Eingriffscharakter, den behördlichen Letztentscheidungsspielräumen und dem daraus folgenden Bedürfnis nach Verfahrens- und Organisationsregeln.