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Die Diskussion um das standesrechtliche Verbot der Arztwerbung ist in vollem Gange. Zunehmend stellt sich die Frage, ob ein umfassendes Werbeverbot für die freien Berufe unter dem Eindruck steigender Medizinerzahlen noch in vollem Umfang aufrecht erhalten werden kann. Die vorliegende Untersuchung erörtert Rechtsgrundlagen, Gegenstand und Reichweite des standesrechtlichen Werbeverbotes für Ärzte und gelangt so zu Kriterien, die Auskunft darüber geben, was dem Arzt auf dem Gebiet der Werbung erlaubt und was ihm versagt ist. Dabei läßt die Arbeit auch wettbewerbs- und kartellrechtliche Überlegungen nicht außer Betracht.…mehr

Produktbeschreibung
Die Diskussion um das standesrechtliche Verbot der Arztwerbung ist in vollem Gange. Zunehmend stellt sich die Frage, ob ein umfassendes Werbeverbot für die freien Berufe unter dem Eindruck steigender Medizinerzahlen noch in vollem Umfang aufrecht erhalten werden kann. Die vorliegende Untersuchung erörtert Rechtsgrundlagen, Gegenstand und Reichweite des standesrechtlichen Werbeverbotes für Ärzte und gelangt so zu Kriterien, die Auskunft darüber geben, was dem Arzt auf dem Gebiet der Werbung erlaubt und was ihm versagt ist. Dabei läßt die Arbeit auch wettbewerbs- und kartellrechtliche Überlegungen nicht außer Betracht.
Autorenporträt
Der Autor: Knut Schulte wurde 1963 in Wuppertal geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg legte er im Januar 1989 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Seit April 1989 ist er Rechtsreferendar im Dienste des Landes Baden-Württemberg. Promotion 1991 an der Universität Heidelberg.
Rezensionen
"Wer mit Problemen des ärztlichen Werbeverbots befaßt ist, sollte bei deren Lösung auf die Arbeit zurückgreifen." (Karl-Heinz Möller, Medizinrecht)
"øDas Buch! ist für junge niederlassungwillige Ärzte ein unentbehrlicher Ratgeber, betreffend die Rechtslage des Werbeverbots und die dennoch vorhandenen Möglichkeiten der Information. Auch Standespolitikern, insbesondere solchen, die sich mit beruflichen Fragen beschäftigen, kann es uneingeschränkt empfohlen werden." (D. Adam, Münchner Ärztliche Anzeigen)