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Die Untersuchung wendet sich dem strafprozessualen Zwischenverfahren (§§ 199-211 StPO) zu, das seit jeher zwei zentralen Kritikpunkten ausgesetzt ist: Zum einen sei es wenig effizient und erfülle die ihm zugedachte Filterfunktion nur eingeschränkt. Zum anderen führe die richterliche Vorbefassung im Rahmen des Zwischenverfahrens dazu, dass sich (Berufs-)Richter jedenfalls unbewusst auf die Schuld des Angeklagten festgelegt hätten und in der Folge das Hauptverfahren nicht mehr unvoreingenommen führen könnten. Ausgehend von einer verfassungsrechtlichen Einordnung des Verfahrensabschnitts werden…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung wendet sich dem strafprozessualen Zwischenverfahren (§§ 199-211 StPO) zu, das seit jeher zwei zentralen Kritikpunkten ausgesetzt ist: Zum einen sei es wenig effizient und erfülle die ihm zugedachte Filterfunktion nur eingeschränkt. Zum anderen führe die richterliche Vorbefassung im Rahmen des Zwischenverfahrens dazu, dass sich (Berufs-)Richter jedenfalls unbewusst auf die Schuld des Angeklagten festgelegt hätten und in der Folge das Hauptverfahren nicht mehr unvoreingenommen führen könnten. Ausgehend von einer verfassungsrechtlichen Einordnung des Verfahrensabschnitts werden die beiden vorbezeichneten Kritikpunkte näher beleuchtet und auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft. Basierend hierauf werden verschiedene Möglichkeiten einer Reform des Zwischenverfahrens analysiert und ein eigener Vorschlag zu seiner Aufwertung erarbeitet.
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Autorenporträt
Tobias Wickel studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung war er akademischer Mitarbeiter an der Universität Mannheim und absolvierte im Anschluss daran den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.