Die Philosophie ist eine Frucht des Menschen und der Menschheit. Es wäre ideal und eine Bereicherung, wenn man die Ergebnisse des Denkens der verschiedenen Seiten miteinander vergleichen würde, um nützliche Erkenntnisse zu gewinnen. Dieses Buch befasst sich anhand der klassischen Fiqh-Literatur der bedeutendsten Rechtsschulen mit dem islamischen Strafrecht. Das Verständnis der Scharia wird differenziert dargestellt und erläutert. Ein wichtiger Irrtum besteht in der häufigen Ansicht, dass es sich bei der Scharia um einen unveränderbaren einheitlichen Corpus des islamischen Rechts handelt.…mehr
Die Philosophie ist eine Frucht des Menschen und der Menschheit. Es wäre ideal und eine Bereicherung, wenn man die Ergebnisse des Denkens der verschiedenen Seiten miteinander vergleichen würde, um nützliche Erkenntnisse zu gewinnen. Dieses Buch befasst sich anhand der klassischen Fiqh-Literatur der bedeutendsten Rechtsschulen mit dem islamischen Strafrecht. Das Verständnis der Scharia wird differenziert dargestellt und erläutert. Ein wichtiger Irrtum besteht in der häufigen Ansicht, dass es sich bei der Scharia um einen unveränderbaren einheitlichen Corpus des islamischen Rechts handelt. Aufgezeigt werden zahlreiche im Westen vorhandene Missverständnisse und die Vermittlung eines klareren Bildes des islamischen Rechts. Herausgestellt werden soll die präventive Erziehung der islamischen Strafrechtsphilosophie. Der Vergleich des islamischen mit dem deutschen Strafrecht weist zahlreiche Parallelen auf, die sich hauptsächlich auf ihre Grundlagen beziehen.
Ali Türkmenoglu besuchte die Al-Azhar-Universität in Kairo, wo er die Grundlagen der Islamwissenschaften und Koranexegese studierte und mit dem Diplom abschloss. Zum Magisterstudium der Islam-, Politik- und wirtschaftlichen Staatswissenschaften an die Universität Erlangen-Nürnberg gewechselt, promovierte der Autor in der philosophischen Fakultät und im Fachbereich Theologie über das Strafrecht des klassischen islamischen Rechts. Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit fungierte er als Mitglied der Lehrplankommission für den Islamunterricht an bayerischen Schulen, beriet den Runden Tisch des Kultusministeriums und bildete zukünftige Islamlehrer aus, nachdem er als Pionier selbst Erfahrungen in den verschiedenen Schulen gesammelt hatte. Islam und Demokratie, Integration, gegenseitiger Respekt, Pluralität in der Gesellschaft und der Abbau von Vorurteilen bestimmten schon immer sein wissenschaftliches Wirken.
Inhaltsangabe
Inhalt: Darstellung des islamischen Rechtssystems - Ziel der Bestrafung - Vergeltung - Körperdelikte - Tötung - Körperverletzung - Blutgeld - Sühneleistung - Unzucht - Verleumdung - Rauschmittel - Diebstahl - Straßenraub - Apostasie - Vergleich des islamischen und deutschen Strafrechtslehre - Diskurs über modernes Strafrecht.