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Die Arbeit behandelt die äußerst kontroverse Frage des Individualrechtsschutzes in Zeiten der Etablierung supranationaler strafrechtlicher Strukturen. Die derzeitigen Gerichtsstrukturen auf Unionsebene leiden unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzeffektivität an erheblichen Defiziten, die gerade im Bereich des Strafrechts virulent werden.
Die Untersuchung fördert anhand der aufgezeigten Defizite zwei wesentliche Prämissen für ein zukunftsfähiges, rechtsstaatlichen Bedürfnissen entsprechendes Strafjustizsystem zu Tage: die Sicherstellung einer effektiven präventiven Kontrolle der
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Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt die äußerst kontroverse Frage des Individualrechtsschutzes in Zeiten der Etablierung supranationaler strafrechtlicher Strukturen. Die derzeitigen Gerichtsstrukturen auf Unionsebene leiden unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzeffektivität an erheblichen Defiziten, die gerade im Bereich des Strafrechts virulent werden.

Die Untersuchung fördert anhand der aufgezeigten Defizite zwei wesentliche Prämissen für ein zukunftsfähiges, rechtsstaatlichen Bedürfnissen entsprechendes Strafjustizsystem zu Tage: die Sicherstellung einer effektiven präventiven Kontrolle der europäischen Strafverfolgungsbehörden durch einen Europäischen Ermittlungsrichter und die Erweiterung der Direktklagemöglichkeiten gegen Rechtsakte der Union. Die strukturellen Erfordernisse einer solchen Reform führen zu dem im Titel angeklungenen Plädoyer für ein Fachgericht für Strafrecht.
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Rezensionen
»Insgesamt darf man der Verf. zu ihrer Arbeit aber gratulieren (so auch Brodowski 2016 [4] 53 Common Market Law Review, 1157). Ihre Untersuchungsmethode ist zielführend und sachgerecht, der Erkenntnisgewinn der Arbeit beträchtlich und ihre rechtspolitische Forderung nur folgerichtig. Dass die Europäische Staatsanwaltschaft spätestens Anfang 2021 ihre Arbeit aufnehmen soll, ist nur der Vorbote einer echten justiziellen Bewältigung von Strafbarkeit auf unionsrechtlicher Ebene. Eine Justiz ohne eine wirkliche Gerichtsbarkeit ist jedoch undenkbar, erst recht in der Europäischen Union.« Prof. Dr. Pierre Hauck,in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 1/2020

»What is more, her dissertation can - and hopefully will - serve as a useful, wide-ranging foundation for futher studies on the ECJ in particular and on European criminal justice jurisprudence in general.« Dominik Brodowski, in: Common Market Law Review, 4/2016

»Die Autorin unternimmt es im Rahmen ihrer Dissertation, die Notwendigkeit eines Europäischen Strafgerichtshofs zu entwickeln. Vorweg: Gelungen ist ihr eine überzeugende Darstellung, aus den Handlungskompetenzen der Europäischen Union zur Harmonisierung der Strafverfahren die Forderung nach einem Europäischen Strafgerichtshof zu begründen. [...] Die Arbeit könnte eine fundierte Grundlage für die europäischen Instanzen sein - erforderlich ist nur noch der politische Wille.« In: Richter ohne Robe, 1/2016