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Strafgesetze zum Schutz kultureller Vorstellungen oder Tabus geraten zunehmend unter Druck. Das gilt auch für das strafrechtliche Doppeleheverbot. Seitdem das Sittengesetz als Begründungsressource weggefallen ist, stellt sich die Frage neu, wie der Gesetzgeber die Kriminalisierung von Polygamie rechtfertigen kann. Der Erklärungsversuch, die Norm schütze die staatliche Eheordnung, ist ein Zirkelschluss, aus dem nicht folgt, weshalb das zivilrechtliche Einehegebot einer strafrechtlichen Absicherung bedarf. In der Arbeit werden, auch mit Blick auf die internationale Debatte, mögliche Schutzgüter…mehr

Produktbeschreibung
Strafgesetze zum Schutz kultureller Vorstellungen oder Tabus geraten zunehmend unter Druck. Das gilt auch für das strafrechtliche Doppeleheverbot. Seitdem das Sittengesetz als Begründungsressource weggefallen ist, stellt sich die Frage neu, wie der Gesetzgeber die Kriminalisierung von Polygamie rechtfertigen kann. Der Erklärungsversuch, die Norm schütze die staatliche Eheordnung, ist ein Zirkelschluss, aus dem nicht folgt, weshalb das zivilrechtliche Einehegebot einer strafrechtlichen Absicherung bedarf. In der Arbeit werden, auch mit Blick auf die internationale Debatte, mögliche Schutzgüter von
172 StGB vorgestellt und hinsichtlich ihrer legitimatorischen Tragfähigkeit kritisch hinterfragt. Unter Berücksichtigung des Gebots der Begründungsneutralität wird im Weiteren untersucht, inwiefern der symbolische Gehalt und der paternalistische Charakter der Norm mit der deutschen Strafrechtsdogmatik vereinbar ist. Im Ergebnis fordert der Autor, die Doppelehe zu entkriminalisieren.
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Autorenporträt
Tom Langerhans studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt »Grundlagen des Rechts« in Hamburg (Bucerius Law School) und Paris (Sciences Po). Anschließend promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin zu einem strafrechtlichen Thema. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Abteilung für Grundrechte. Nach seinem Zweiten Staatsexamen arbeitete er promotionsbegleitend als Rechtsanwalt im Bereich Daten, Medien und Technologie. Seit Ende 2019 ist Tom Langerhans als Richter in Berlin tätig.