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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abschnitt I. Von den verschiedenen Strafregister-Ordnungen -- Abschnitt II. Von der Feststellung und Regiftrirung der Vorstrafen vor dem 1. Oktober 1882 -- Abschnitt III. Die in ßezug auf die Führung des Strafregisters ergangenen Bestimmungen -- Abschnitt IV. Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile vom 16. Juni 1882 unter Berückstchtigung der durch den Bundesrathsbeschluß vom 9. Juli 1896 getroffenen Abänderungsbestimmungen -- Abschnitt V. Ausführungsverfügung des…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abschnitt I. Von den verschiedenen Strafregister-Ordnungen -- Abschnitt II. Von der Feststellung und Regiftrirung der Vorstrafen vor dem 1. Oktober 1882 -- Abschnitt III. Die in ßezug auf die Führung des Strafregisters ergangenen Bestimmungen -- Abschnitt IV. Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile vom 16. Juni 1882 unter Berückstchtigung der durch den Bundesrathsbeschluß vom 9. Juli 1896 getroffenen Abänderungsbestimmungen -- Abschnitt V. Ausführungsverfügung des Juftiminifters vom 7. September 1896 und Runderlaß vom 24. April 1897, betreffend Strafauffchubsnachrichten -- Abschnitt VI. A. Ueber den Verkehr der Strafregifterbehörden mit dem Auslande und die Ersuchen um Auskunstsertheilung aus dortigen Registern -- Abschnitt VI . B.Von den in den außerpreußischen Bundesstaaten und den Reichslanden bezüglich des Strafregisters getroffenen Anordnungen -- Abschnitt VI. C. Die im Auslande bestehenden Einrichtungen zur Feststellung und Regiftrirung der Vorstrafen -- Sachregister