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Ist das vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 33 Abs. 5 GG hergeleitete Streikverbot für Beamte auch konventionsrechtlich zulässig? Auf diese Frage gibt die Autorin - am Beispiel der verbeamteten Lehrer - eine differenzierte Antwort. Die Arbeit nimmt mit den Lehrern eine Beamtengruppe in den Blick, bei der für Eingriffe in die Koalitionsfreiheit höhere Anforderungen an die Rechtfertigung zu stellen sind, da die Lehrer nicht zu den Angehörigen der Streitkräfte, der Polizei und der Staatsverwaltung i.S.d. EMRK zählen.Während das bisherige Schrifttum das Streikrecht häufig isoliert betrachtet…mehr

Produktbeschreibung
Ist das vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 33 Abs. 5 GG hergeleitete Streikverbot für Beamte auch konventionsrechtlich zulässig? Auf diese Frage gibt die Autorin - am Beispiel der verbeamteten Lehrer - eine differenzierte Antwort. Die Arbeit nimmt mit den Lehrern eine Beamtengruppe in den Blick, bei der für Eingriffe in die Koalitionsfreiheit höhere Anforderungen an die Rechtfertigung zu stellen sind, da die Lehrer nicht zu den Angehörigen der Streitkräfte, der Polizei und der Staatsverwaltung i.S.d. EMRK zählen.Während das bisherige Schrifttum das Streikrecht häufig isoliert betrachtet hat, setzt sich die Autorin auch mit dem Recht auf Kollektivverhandlungen intensiv auseinander, das der EGMR ebenfalls aus Art. 11 EMRK entwickelt hat. Nur so kann die vom EGMR geforderte Gesamtwürdigung aller Instrumente durchgeführt werden, die den betroffenen Beschäftigten und ihren Gewerkschaften zur Verfügung stehen, um Einfluss auf die Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen zu nehmen.