Heutzutage werden die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher als ein wichtigstes Instrument zum Verbraucherschutz immer mehr hervorgehoben. Dementsprechend entstand in den letzten 30 Jahren eine beträchtliche Anzahl gesetzlicher Informationsregelungen und ist solche Rechtssetzung noch fortgesetzt. Die Zunahme der nationalen Informationsregelungen ergibt sich zweifelsfrei aus dem europäischen Gesetzgebungskonzept. Da für den reibungslos funktionierenden Binnenmarkt Hilfe zur Selbsthilfe des Verbrauchers als wesentlich angesehen wird, liegt die Förderung des Verbraucherinformationsrechts im verbraucherpolitischen Fokus. Die unionsrechtlichen Informationstatbestände werden immer detaillierter ausgestaltet und erweitert. Um sich den rasant entwickelten Märkten anzupassen, wurden ehemalige unzulängliche Informationsregelungen durch einen umfangreichen Katalog von Pflichtangaben ergänzt. Allerdings lässt sich trotz solcher gesetzgeberischen Bemühungen nicht feststellen, ob und inwieweit dadurch Zwecke der Informationspflichten tatsächlich verwirklicht werden können. Zur effektiven Informationsaufnahme und -verarbeitung sieht die Autorin die systematische Übersicht als entscheidend an, sodass nach den bestimmten Kategorien sie die Informationsregelungen ordnet. Im Gegensatz zur deutlichen Vermehrung der europäischen Informationstatbestände behält der Unionsgesetzgeber doch die Zurückhaltung bei der Anordnung konkreter Sanktionen für die nicht ordnungsgemäßen Informationen bei. Außer den spezifischen Rechtsfolgeregelungen in den Verbrauchervertragsrichtlinien überlässt der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten die Ausgestaltung der Sanktionsregelungen für Informationspflichtverletzungen nach den unionsrechtlichen Vorgaben. Schließlich untersucht die Autorin für die Effektivität der Informationspflichten, inwieweit mögliche nationale Sanktionen entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sind.