Die Entgeltregulierung im Deutschen Telekommunikationsrecht ist ein komplexes Ökosystem, das bei der Bewertung der Zulässigkeit von Entgelten unterschiedliche Verfahren und Maßstäbe zur Anwendung kommen lässt. Dies hat in der Vergangenheit zu umstrittenen Entscheidungen geführt, unter denen in aller Regel die Wettbewerber des ehemaligen Monopolisten zu leiden hatten. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde in
27 Abs. 2 das Konsistenzgebot eingeführt, dessen Zielsetzung darin besteht, Entscheidungen herbeizuführen, die trotz der Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe in sich stimmig sind. Welche Probleme die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe mit sich bringt, was sich hinter dem angestrebten Zustand entgeltregulatorischer Konsistenz verbirgt und ob dieser mit Hilfe eines weitestgehend unbestimmten Gebots tatsächlich erreicht werden kann, wird in dieser Arbeit kritisch hinterfragt.
27 Abs. 2 das Konsistenzgebot eingeführt, dessen Zielsetzung darin besteht, Entscheidungen herbeizuführen, die trotz der Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe in sich stimmig sind. Welche Probleme die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe mit sich bringt, was sich hinter dem angestrebten Zustand entgeltregulatorischer Konsistenz verbirgt und ob dieser mit Hilfe eines weitestgehend unbestimmten Gebots tatsächlich erreicht werden kann, wird in dieser Arbeit kritisch hinterfragt.