Krankentagegeldversicherung (KTV) und Krankenhaustagegeldversicherung (KHTV) werden von der herrschenden Meinung als Summenversicherung angesehen. Im Laufe der Jahre hat sich an dieser Auffassung wiederholt Kritik entzündet, da die Entwicklung der KTV zu einer "Schadensversicherung im Gewand der Summenversicherung" geführt hat. Aus diesem Grund wird die KTV verschiedentlich als Schadensversicherung eingeordnet bzw. werden zumindest verschiedene schadensversicherungsrechtliche Vorschriften für anwendbar gehalten. Dies gilt gleichermaßen für die KHTV. Diesem Thema widmet sich die Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der Praxis in bezug auf die Anwendung einzelner Normen. Die in 1994 wirksam gewordene Novellierung des VVG wurde hierbei in die Untersuchung einbezogen.