Die Untreue zum Nachteil von Gesellschaften gehört zur Kategorie der Wirtschaftskriminalität, deren Bekämpfung seit vielen Jahren vorrangiges Ziel der strafrechtlichen Reformgesetzgebung ist. Der Tatbestand der Untreue ist nicht auf die Besonderheiten von Personenmehrheiten zugeschnitten, so dass die gesellschaftsrechtliche Untreue ein seit längerem diskutiertes Thema an der Schnittstelle zwischen Zivil- und Strafrecht ist. Während bei der Kapitalgesellschaft eine Untreue zu Lasten des Gesellschaftsvermögens anerkannt ist, wird bei Personengesellschaften ein Nachteil im Vermögen des oder der anderen Gesellschafter(s) gefordert. Die für die Untersuchung beispielhaft verwendete GmbH & Co. KG beansprucht als weit verbreitete Unternehmensform in unserem Wirtschaftssystem grundlegendes Vertrauen. Vor diesem Hintergrund wird die bisherige rechtliche Beurteilung der Untreue zum Nachteil von Personengesellschaften überprüft. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist die Grundsatzentscheidung des BGH zur Außengesellschaft Bürgerlichen Rechts als Grundform der Gesamthandsgesellschaften, in der die Rechts- und Parteifähigkeit der Personengesellschaften anerkannt wurde. Die Personengesellschaft wird als mögliches Zuordnungssubjekt für Vermögen aus strafrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Sicht untersucht. In diesem Kontext wird auch die Frage der eigenen Rechtspersönlichkeit von Personengesellschaften erörtert.