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Der letzte Wille
Wer weder Testament noch Erbvertrag niedergeschrieben hat, überlässt dem Gesetz die Bestimmung seiner Erben. Dieses berücksichtigt jedoch die Besonderheiten des Einzelnen, seine familiären und beruflichen Lebensumstände oft nicht in ausreichendem Maße. Wenn aber nichts verfügt wurde, kann nach dem Tod des Erblassers leicht etwas geschehen, was dieser gar nicht gewollt hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, seinen letzten Willen frühzeitig schriftlich festzuhalten.
"Das Testament" geht auf die Besonderheiten verschiedener Lebensmodelle, wie die Familie mit Kindern, Singles
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Produktbeschreibung
Der letzte Wille

Wer weder Testament noch Erbvertrag niedergeschrieben hat, überlässt dem Gesetz die Bestimmung seiner Erben. Dieses berücksichtigt jedoch die Besonderheiten des Einzelnen, seine familiären und beruflichen Lebensumstände oft nicht in ausreichendem Maße. Wenn aber nichts verfügt wurde, kann nach dem Tod des Erblassers leicht etwas geschehen, was dieser gar nicht gewollt hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, seinen letzten Willen frühzeitig schriftlich festzuhalten.

"Das Testament" geht auf die Besonderheiten verschiedener Lebensmodelle, wie die Familie mit Kindern, Singles oder Lebenspartner ohne Trauschein, ein, legt dar, welche Konsequenzen diese nach dem Tod des Erblassers nach sich ziehen und was in einem Testament unbedingt beachtet werden muss. Vorlagen und Mustertexte erleichtern das Aufsetzen eigener Testamente, Erbverträge oder Vollmachten.

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Autorenporträt
Michael Lettl, Steuerberater in München, Unternehmensnachfolgeberater, Fachbuchautor.

Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München, testierter Testamentsvollstrecker, Fachbuchautor.

Agnes Fischl, Fachanwältin für Erbrecht in München, Steuerberaterin, Unternehmensnachfolgeberaterin, Fachbuchautorin.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 26.09.2009

Erbschaftsstreit vermeiden
Insgesamt 830 000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland. Über die Zahl der vorhandenen und tatsächlich eröffneten Testamente liegen keine gesicherten Daten vor, und nach Schätzungen von Experten sind 80 Prozent der Testamente unwirksam. Man kann sicher sein, dass nur ein Bruchteil der Verstorbenen wohl bedacht hat, wie der Nachlass geregelt wird. Entweder deshalb, weil sie nicht daran denken wollten oder weil sie jung gestorben sind oder sich über Erbfolge und Gesetze nicht im Klaren waren. Dann erben plötzlich Rabenväter oder entfernte Cousinen, die man noch nie im Leben gesehen hat, und die enge Freundin, mit der man das halbe Leben durch dick und dünn gegangen ist, geht leer aus. Auch wer einfach nur Streit nach seinem Tod vermeiden will, sollte sein Testament in den nächsten Wochen schreiben.
Es gibt nicht viele Bände in der großen Bibliothek der Ratgeber, die eigentlich jeder einmal in der Hand gehabt haben sollte. „Das Testament”, frisch im Linde-Verlag erschienen, gehört dazu – trotz einiger Mängel. Um ein Testament zu machen, muss man nicht vermögend sein. Nachlassregelung fängt dort an, wo man nicht will, dass die lieben Eltern – oder Kinder – die Wohnung auflösen und dabei in die intimen Geheimnisse des nun verblichenen Lebens eingeweiht werden. Mit der Auflösung der Wohnung betraut man besser einen guten Freund. Und einzelne Vermögensgegenstände vermacht man eher einem Archiv als den Verwandten, die damit nichts anzufangen wissen.
Ob es um Zuwendungen für überschuldete Kinder geht oder um die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen, um vielleicht zu einem höheren Pflichtteil zu kommen: Fast nichts haben die Autoren ausgelassen. Der Ratgeber ist leicht verständlich geschrieben. Formulierungsvorschläge dienen der unmittelbaren Umsetzung. So etwa für den Fall, dass man die Erbschaft mit der Auflage versieht, die Haustiere oder das Grab zu pflegen. Nützlich sind auch die Warnungen vor dem Berliner Testament als Steuerfalle und vor „querulierenden Miterben” im Falle einer Erbengemeinschaft.
Vermächtnis, Testament, Erbvertrag und Nachlass sind im Ratgeber sauber getrennt. Nur in wenigen Fällen bleiben Fragen offen, etwa dort, wo es um Zuwendungen an Stiftungen oder die Errichtung einer eigenen Stiftung geht. Hier wird zwischen Spende, Zustiftung und Stiftung nicht getrennt, und auch die Unterschiede zwischen gemeinnützigen, mildtätigen und karitativen Zwecken bleiben im Ungefähren.
Die drei Autoren – zwei Fachanwälte für Erbrecht und ein Steuerberater – wissen, wovon sie schreiben. Das ist auch ein möglicher Einwand, den man gegen das Buch erheben kann: In allzu dichter Regelmäßigkeit findet sich der Hinweis, dass für weitere Schritte die „Mitwirkung eines ausgewiesenen Erbrechtsexperten” unbedingt zu empfehlen ist. Hier preisen sich die Autoren selbst an.
Die Erbschaftsteuerreform und die Pflichtteilsreform von 2009 sind in den Ratgeber bereits eingearbeitet, die Hinweise also alle auf dem neuesten Stand. Ganz erstaunlich ist allerdings, dass bei allen möglichen Erbschaftsmodellen und Konstruktionen und trotz Hinweisen auf die „Patchworkfamilie” den drei Autoren entgangen zu sein scheint, dass es seit 2001 ein Lebenspartnerschaftsgesetz gibt. „Lebenspartner” sind für die Autoren die, die in „wilder Ehe” leben. Gleichgeschlechtlich verpartnerte Frauen und Männer – häufig durchaus vermögende Menschen, die ein Testament schreiben sollten – suchen im Ratgeber bis auf zwei Erwähnungen am Rande vergebens, ob und wenn ja welche Sonderregelungen für sie gelten. Ulrich Brömmling
Agnes Fischl,
Bernhard F. Klinger, Michael Lettl: Das Testament. Linde Verlag, Wien 2009, 163 Seiten, 9,90 Euro.
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