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In seinen spektakulären Urteilen vom 24.11.1988 und 17.1.1989 erklärte der BGH Tilgungsverrechnungsklauseln sowie eine Wertstellungsklausel allein wegen ihres nicht hinreichend verständlich formulierten Inhalts gemäß 9 Abs. 1 AGB-Gesetz für unwirksam. Diese Entscheidungen trafen sowohl die AGB-Verwender als auch die Rechtswissenschaft weitgehend unvorbereitet und lösten eine bis heute andauernde, kontrovers geführte Diskussion über Standort und Tragweite eines Transparenzgebotes im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Flut von zum Teil widersprüchlichen Folgeentscheidungen…mehr

Produktbeschreibung
In seinen spektakulären Urteilen vom 24.11.1988 und 17.1.1989 erklärte der BGH Tilgungsverrechnungsklauseln sowie eine Wertstellungsklausel allein wegen ihres nicht hinreichend verständlich formulierten Inhalts gemäß 9 Abs. 1 AGB-Gesetz für unwirksam. Diese Entscheidungen trafen sowohl die AGB-Verwender als auch die Rechtswissenschaft weitgehend unvorbereitet und lösten eine bis heute andauernde, kontrovers geführte Diskussion über Standort und Tragweite eines Transparenzgebotes im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Flut von zum Teil widersprüchlichen Folgeentscheidungen aus. Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht, das mittlerweile als "Zauberformel" apostrophierte Transparenzgebot zu "entzaubern", das heißt dessen Inhalt, Herleitung und Anwendungsbereich soweit wie möglich zu bestimmen. Dabei wird besonders intensiv auf einzelne Kriterien zur Feststellung einer ausreichenden AGB-Transparenz eingegangen, die für mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Transparenzgebot sorgen sollen.
Autorenporträt
Der Autor: Jürgen Schäfer wurde 1961 in Frankfurt am Main geboren. Nach Abschluß einer Banklehre studierte er von 1984 bis 1989 Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Im Anschluß hieran arbeitete er in der Rechtsabteilung der Deutschen Bank AG und promovierte als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Seit Mai 1991 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main.