Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Berufsakademie Sachsen in Breitenbrunn, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit wird der Fragestellung nachgegangen, welche Erklärungsansätze es zur Mandatierung in der Sozialen Arbeit gibt. Im Zuge dessen steht das Tripelmandat nach Silvia Staub-Bernasconi im Fokus, welches im Hinblick auf seinen Aufbau analysiert und in seiner Bedeutung beschrieben wird. In der Praxis Sozialer Arbeit, beispielsweise im Handlungsfeld des Wohnprojektes "WAL" (Wohnen-Arbeiten-Leben), in welchem ich seit Beginn meines Studiums tätig bin, ergeben sich täglich Klärungsthemen. Gibt es umfangreichere Konflikte in der sozialpädagogischen Arbeit, ermöglichen Supervisionen, bestimmte Situationen noch einmal gemeinsam und angeleitet zu reflektieren. Dabei spielt eine Frage oft eine zentrale Rolle: Welchen Auftrag hatten bzw. haben wir als Sozialarbeiter*innen? Unklarheiten, verwischte oder gar fehlende Grenzen zeigen sich oft als eine Ursache für Konflikte. Die Frage nach der Zuständigkeit und der konkreten Beauftragung der Sozialarbeiter*innen ist auch im Studium immer wieder Bestandteil der Theorie. Die Verbindung von wissenschaftlichem Wissen und praktischen Erfahrungen erscheint mit Blick auf die Mandatierung besonders herausfordernd und spannend. Gleichzeitig stehen sich bereits auf den ersten Blick scheinbar gegensätzliche Interessen gegenüber: beispielsweise soll das Angebot des Projektes "WAL" junge Menschen fördern, ¿die von den vorhandenen Angeboten der Berufsbildung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht (mehr) erreicht werden¿, ihre sozialen Kompetenzen fördern und niedrigschwellig unterstützend sein. Das Projekt besteht in Kooperation zwischen der gemeinnützigen Produktionsschule Moritzburg, dem Jobcenter und dem Landkreis Meißen. Eine Kernbeauftragung der sozialpädagogischen Arbeit besteht darin, die Motivation der Jugendlichen zu stärken. Gleichzeitig wird allein durch die Kooperationspartner deutlich, dass auch gänzlich andere Belange in die alltägliche Praxis einfließen. Die Finanzierung der Miete der Teilnehmer*innen übernimmt beispielsweise das Jobcenter. Sozialarbeiter*innen bedienen hier also zeitgleich gewisse Kontrollfunktionen und unterstützen gesellschaftliche Normalisierungsansprüche. Besonders durch das gegenwärtige Studium wird zusätzlich fraglich, inwieweit der ethische Berufskodex und die Ansätze zur Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession bei alldem real umgesetzt werden.
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