Der Harmonisierungsprozess im Bereich des Kartellrechts ist in den letzten Jahren auf europäischer Ebene weit fortgeschritten und bildet den Gegenstand mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Türkei ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Jedoch verpflichtet das seit 1964 bestehende Assoziationsverhältnis die Türkei zur Anpassung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich des Wettbewerbsrechts an die europäischen Wettbewerbsregeln. Ob die Türkei dieser Verpflichtung nachgekommen ist, wird mittels einer rechtsvergleichenden Analyse des türkischen Kartellrechts sowohl in materiellrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht dargestellt. Dabei wird die Entscheidungspraxis des Wettbewerbsausschusses als zuständiges Organ der türkischen Wettbewerbsbehörde zur Durchsetzung der Verbotstatbestände des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs miteinbezogen.