Bei einem Beitritt zur EU müsste die Türkei den Acquis communautaire zum Verbraucherrecht übernehmen. Unter Beachtung der Besonderheiten der Rezeption westeuropäischen Rechts zur Zeit der Gründung der Republik Türkei geht die Verfasserin der Frage nach, ob das Verbraucherschutzrecht angesichts der großen Differenzen zwischen den westeuropäischen laizistischen Rechtsordnungen und den islamisch beeinflussten Rechtstraditionen in der Türkei umsetzbar ist. Hierbei erfolgt eine Eingrenzung auf das Verbrauchervertragsrecht. Neben den letzten Novellen des europäischen Gesetzgebers zu den Richtlinien über Verbraucherkredite und Timesharing werden auch die laufenden Verfahren um den Entwurf einer Richtlinie über Verbraucherrechte behandelt. Im Abschnitt über das türkische Recht stehen das Verbraucherschutzgesetz aus dem Jahr 1995, seine Novelle aus dem Jahre 2003 sowie der aktuelle Gesetzentwurf im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Arbeit stellt eine aufschlussreiche Bestandsaufnahme dar,welche die Reichweite der Divergenzen und Konvergenzen zwischen dem europäischen und dem türkischen Verbraucherschutzrecht sowie die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in türkisches Recht aufzeigt.