Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Dieses Übereinkommen wurde im Jahr 1992 auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wodurch sie sich verpflichtet hat, die in der Konvention festgeschriebenen Kinderrechte innerstaatlich umzusetzen.
Nach einer komprimierten Darstellung der Geschichte der Idee vom Recht des Kindes untersucht der Autor im Detail, inwieweit die innerstaatliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland bislang schon erfolgt ist um schließlich aufzuzeigen, auf welche Weise mit den Instrumenten des Verfassungsrechts und der Politik auf diesem Gebiet noch Verbesserungen zu erzielen wären. Man muß jedoch feststellen, daß ohne ein gewandeltes Bewußtsein eines jeden einzelnen Erwachsenen sogarin der Bundesrepublik Deutschland die von den Vereinten Nationen dem Kinde zugesprochenen Rechte nicht verwirklicht werden können.
Nach einer komprimierten Darstellung der Geschichte der Idee vom Recht des Kindes untersucht der Autor im Detail, inwieweit die innerstaatliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland bislang schon erfolgt ist um schließlich aufzuzeigen, auf welche Weise mit den Instrumenten des Verfassungsrechts und der Politik auf diesem Gebiet noch Verbesserungen zu erzielen wären. Man muß jedoch feststellen, daß ohne ein gewandeltes Bewußtsein eines jeden einzelnen Erwachsenen sogarin der Bundesrepublik Deutschland die von den Vereinten Nationen dem Kinde zugesprochenen Rechte nicht verwirklicht werden können.