Das sich seit nunmehr 22 Jahren in Kraft befindliche Wiener Abkommen über den internationalen Warenkauf (sog. UN-Kaufrecht) konnte bisher seine Beständigkeit behaupten und stellt einen konstanten Bezugspunkt im internationalen Warenhandel dar. Trotz der unbestreitbaren Vorteile eines Einheitsrechts für die Regelung der internationalen Handelsbeziehungen darf dennoch nicht vergessen werden, dass die vereinheitlichten Bestimmungen von den nationalen Gerichten der Vertragsstaaten angewandt und ausgelegt werden müssen. Dieser Umstand kann dazu führen, dass dies aufgrund des nationalrechtlichen Verständnisses und der nationalen Rechtstraditionen in unterschiedlicher bzw. in sich wiedersprechender Weise erfolgt. Aufgrund dieser der internationalen Rechtsvereinheitlichung entgegenstehenden Problematik wird in dieser Arbeit anhand der deutschen, italienischen und österreichischen Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht analysiert, welche Unterschiede in der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen tatsächlich festgestellt werden können oder ob sich in diesen Vertragsstaaten eine dem internationalen Charakter des UN-Kaufrechts entsprechende einheitliche Rechtsansicht durchgesetzt hat.