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Mit Einführung der Art. 33 und 34 Brüssel Ia-VO wurden auf unionsrechtlicher Ebene erstmals 'lis pendens'-Regeln für das Verhältnis zu Drittstaaten geschaffen. Dabei wird eine Verfahrensaussetzung zugunsten eines zeitlich vorrangigen Parallelverfahrens im Drittstaat u.a. an das Erfordernis geknüpft, dass dies 'im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist'. Diesem Kriterium der geordneten Rechtspflege wird in der Literatur eine gewisse Ähnlichkeit zur Lehre vom 'forum non conveniens' zugesprochen.
Anhand einer rechtsvergleichenden Untersuchung zur 'forum non
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Produktbeschreibung
Mit Einführung der Art. 33 und 34 Brüssel Ia-VO wurden auf unionsrechtlicher Ebene erstmals 'lis pendens'-Regeln für das Verhältnis zu Drittstaaten geschaffen. Dabei wird eine Verfahrensaussetzung zugunsten eines zeitlich vorrangigen Parallelverfahrens im Drittstaat u.a. an das Erfordernis geknüpft, dass dies 'im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist'. Diesem Kriterium der geordneten Rechtspflege wird in der Literatur eine gewisse Ähnlichkeit zur Lehre vom 'forum non conveniens' zugesprochen.

Anhand einer rechtsvergleichenden Untersuchung zur 'forum non conveniens'-Doktrin des englischen Rechts tritt diese Arbeit einer solchen Auslegung entgegen und beleuchtet den Regelungsgehalt der geordneten Rechtspflege im Lichte der bisherigen Tradition des europäischen Zivilverfahrensrechts. Der Autor spricht sich insoweit u.a. für eine Überprüfung der drittstaatlichen Zuständigkeit am Maßstab des Regimes der Brüssel Ia-VO aus. Hierfür entwickelt die Arbeit eine umfassende Spiegelungsdogmatik und behandelt darauf aufbauende Rechtsfragen zum sog. 'effet réflexe' sowie zum deutschen Recht zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen.
Autorenporträt
Tobias Bachmeier studied Law at the University of Munich (LMU Munich, 1. Staatsexamen), the University of Leuven (KU Leuven) and the University of Edinburgh (LL.M.). In 2020, he completed his doctorate (Dr. jur.) at the University of Munich. Between 2013 and 2020, he worked for several national and international law firms in Munich and Brussels. Since 2019, Tobias has been working as trainee lawyer (Rechtsreferendar) in the district of the Higher Regional Court of Munich (Oberlandesgericht München).
Rezensionen
»Die umfassende und klar strukturierte Studie Bachmeiers bietet für die weitere Arbeit an diesem Fragenkreis viele wertvolle Argumente und Anregungen.« Prof. Dr. Jan von Hein, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Bd. 87, 3/2023