Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Gesellschaft sowie der Differenzierung von Moral, Sitten und Recht ist es in modernen pluralistischen Gesellschaften schwierig, die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens anhand dessen Bedeutung in der alltäglichen Lebenswelt zu erkennen. Unter diesen Umständen sollte das Unrechtsbewusstsein bei der Zurechnung normwidrigen Verhaltens von größerer Bedeutung sein als in der Vergangenheit.
Die Obliegenheit zur Normkenntnis basiert auf der Rechtsbefolgungspflicht, die in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nur die Freiheit des Täters umfasst, sondern auch demokratische Verfahren, die das Gleichgewicht zwischen privater und öffentlicher Autonomie gewährleisten.
Da die Einhaltung von Normen die individuelle Anwendung durch den Handelnden erfordert, müssen bei der Beurteilung der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums die Bestimmtheit, Wirksamkeit und Begründbarkeit der Norm sowie die Fähigkeit des Täters berücksichtigt werden, um ein individuelles Schuldurteil zu fällen.
Die Obliegenheit zur Normkenntnis basiert auf der Rechtsbefolgungspflicht, die in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nur die Freiheit des Täters umfasst, sondern auch demokratische Verfahren, die das Gleichgewicht zwischen privater und öffentlicher Autonomie gewährleisten.
Da die Einhaltung von Normen die individuelle Anwendung durch den Handelnden erfordert, müssen bei der Beurteilung der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums die Bestimmtheit, Wirksamkeit und Begründbarkeit der Norm sowie die Fähigkeit des Täters berücksichtigt werden, um ein individuelles Schuldurteil zu fällen.