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Mit wachsender Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts in der strafrechtlichen Praxis sowie in der Strafrechtswissenschaft gerät auch der Verbotsirrtum wieder in den Fokus der aktuellen Diskussion. Wechselnde gesetzgeberische Strategien im Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts mit seinen zum Teil höchst speziellen Tatbeständen und zahlreichen »Grauzonen« legen es nahe, einen Verbotsirrtum in Betracht zu ziehen. Die vorliegende Arbeit analysiert die teilweise konträren Argumente der Rechtsprechung und der Literatur und stellt eine eigene Lösung vor.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der
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Produktbeschreibung
Mit wachsender Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts in der strafrechtlichen Praxis sowie in der Strafrechtswissenschaft gerät auch der Verbotsirrtum wieder in den Fokus der aktuellen Diskussion. Wechselnde gesetzgeberische Strategien im Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts mit seinen zum Teil höchst speziellen Tatbeständen und zahlreichen »Grauzonen« legen es nahe, einen Verbotsirrtum in Betracht zu ziehen. Die vorliegende Arbeit analysiert die teilweise konträren Argumente der Rechtsprechung und der Literatur und stellt eine eigene Lösung vor.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unterscheidung des strafrechtsdogmatischen Begriffs des Unrechtsbewusstseins von seinem kriminologischen Pendant. Trotz der Unterschiede zeigt diese Arbeit, dass sich die Begriffe wechselseitig beeinflussen. Die Arbeit diskutiert zudem unternehmerische Selbstregulierungsmechanismen, um dem Problem eines defizitären Unrechtsbewusstseins Einhalt zu gebieten.
Autorenporträt
Pedram Karami studied law with a focus on criminology at the Goethe University in Frankfurt am Main from 2008 until 2014. After successfully completing his legal internship in the district of the Higher Regional Court of Frankfurt am Main, he worked as a research assistant at the law firm DLA Piper UK LLP during his doctoral studies. In 2018/2019 he completed an LL.M. at the Columbia University in New York City. He joined Clifford Chance Deutschland LLP in 2019 as a lawyer in the area of white-collar crime.