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Am 7. Oktober 1996 trat nicht nur das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, sondern auch Teile des sogenannten untergesetzlichen Regelwerks in Kraft. Das gesamte Regelungspaket umfaßt insgesamt folgende Texte: Verordnung über Verwertungs- sowie Beseitigungsnachweise, Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung, Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges, Verordnung zur Transportgenehmigung, Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen, Verordnung über…mehr

Produktbeschreibung
Am 7. Oktober 1996 trat nicht nur das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, sondern auch Teile des sogenannten untergesetzlichen Regelwerks in Kraft. Das gesamte Regelungspaket umfaßt insgesamt folgende Texte: Verordnung über Verwertungs- sowie Beseitigungsnachweise, Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung, Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges, Verordnung zur Transportgenehmigung, Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen, Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe und Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften. Die vorliegenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften enthalten die Regelungen, die von besonderer Bedeutung für die tägliche Praxis von Abfallerzeugern, -besitzern, -entsorgern sowie der für den Vollzug zuständigen Behörden sind. Auf die zahlreichen Rechtsfragen, welche die Rechtsver ordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufwerfen, gibt diese Textausgabe mit Erläuterungen Antworten. Der Titel enthält auch den Abschlußbericht der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Er ist bedeutsam für die Anerkennungs- und Zustimmungsverfahren nach der Transportgenehmigungs- und Entsorgungsbetriebsverordnung. Ebenso wurde der Entwurf der LAGA einer Musterverwaltungsvorschrift zur Nachweisverordnung und ein aktuelles Abgrenzungspapier "Verwertung und Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz" berücksichtigt.