Haftungsbegründendes Unterlassen stellt das Staatshaftungsrecht schon länger vor Probleme und erfährt dennoch überwiegend eine bloß oberflächliche Behandlung. Dies nimmt Moritz Funke zum Anlass für eine rechtsdogmatische Untersuchung, die sich nicht nur auf die haftungsrechtliche Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen beschränkt, sondern weitere grundlegende Folgefragen betrachtet. Dazu zählen neben der Begriffsbestimmung des Unterlassens und dessen Erfolgskausalität insbesondere bisher wenig beachtete Probleme im staatshaftungsrechtlichen Umgang mit behördlichen Ermessensspielräumen und -fehlern. Nach einer Analyse der unterlassungsspezifischen Probleme des Staatshaftungsrechts entwickelt Moritz Funke auf der Grundlage von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben sowie einer vergleichenden Betrachtung des Zivil- und Strafrechts anspruchsübergreifende Lösungsvorschläge, die einem modernen Verständnis des Staatshaftungsrechts entsprechen.