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Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit kann definiert werden als die Verpflichtung einer Person, entweder per Gesetz oder Vertrag, bestimmte sensible Informationen (technische, kommerzielle, finanzielle Informationen oder sogar Informationen über Verhandlungen oder Vertragsbeziehungen), die genau definiert und als solche gekennzeichnet sind, nicht an die Öffentlichkeit oder an Dritte weiterzugeben oder zu kommunizieren, da sonst verschiedene Sanktionen (vor allem zivil- und strafrechtliche) drohen. Die Geheimhaltungspflicht kann daher als eine ergebnisorientierte Unterlassungspflicht (keine…mehr

Produktbeschreibung
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit kann definiert werden als die Verpflichtung einer Person, entweder per Gesetz oder Vertrag, bestimmte sensible Informationen (technische, kommerzielle, finanzielle Informationen oder sogar Informationen über Verhandlungen oder Vertragsbeziehungen), die genau definiert und als solche gekennzeichnet sind, nicht an die Öffentlichkeit oder an Dritte weiterzugeben oder zu kommunizieren, da sonst verschiedene Sanktionen (vor allem zivil- und strafrechtliche) drohen. Die Geheimhaltungspflicht kann daher als eine ergebnisorientierte Unterlassungspflicht (keine Weitergabe, Offenlegung oder Übermittlung sensibler Informationen) analysiert werden, die in den meisten Fällen nicht durchsetzbar ist und deren Nichterfüllung daher hauptsächlich in Form von Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Diese Studie soll die Quellen und das System der Geheimhaltungspflicht (§1), ihre Hauptschuldner innerhalb des Unternehmens im Wirtschaftsrecht (§2), die an ihreVerletzung geknüpften Sanktionen (§3) sowie das neue System und die Beiträge des Gesetzes Nr. 2018-670 vom 30. Juli 2018 über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (§4) erläutern.
Autorenporträt
Laureato al master DJCE e dottorando in legge all'Università di Cergy Pontoise, François Sauvageot è anche abilitato al diritto societario e iscritto all'albo degli avvocati di Parigi. Attualmente lavora come associato presso lo studio legale parigino Villey Girard Grolleaud, dove la sua pratica quotidiana si concentra sul diritto commerciale e societario.