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Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht? Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive handelt es sich um eine juristische Person. Das Grundgesetz erklärt diese Person im Rahmen der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen zu unveräußerlichem Eigentum des Bundes. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass sich dieses Eigentum nicht im…mehr

Produktbeschreibung
Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht? Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive handelt es sich um eine juristische Person. Das Grundgesetz erklärt diese Person im Rahmen der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen zu unveräußerlichem Eigentum des Bundes. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass sich dieses Eigentum nicht im Innehalten der Anteile an der Gesellschaft erschöpft. Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben für die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen, für die »Gesellschaft privaten Rechts« und für das Eigentum des Bundes an dieser. Das Eigentum nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n.F. wird u.a. nach Rechtsnatur, Begriff, Inhalt und in Wechselwirkung mit den folgenden Sätzen des Art. 90 Abs. 2 GG n.F. konkretisiert.
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Autorenporträt
Magali Jud legte ihr erstes Staatsexamen nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz mit dem Schwerpunkt im Umwelt-, Planungs- sowie öffentlichem Wirtschaftsrecht im Jahr 2013 ab. Sie schloss daran das Referendariat am Landgericht Konstanz an, welches sie im Jahr 2016 mit dem Zweiten Staatsexamen beendete. Anschließend schrieb sie ihre Doktorarbeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ibler, Ordinarius für Öffentliches Recht, an der Universität Konstanz. Seit September 2021 beschäftigt sie sich als juristische Mitarbeiterin in einer Notarskanzlei insbesondere mit der Vertragsgestaltung, dem Immobiliarsachenrecht und dem Gesellschaftsrecht.