Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem UPR-Verfahren der Vereinten Nationen zur Kontrolle der Menschenrechtssituation. Die Vereinte Nationen verfügen zwar über keine eigenen militärischen Mittel, ihre Macht im Bereich der Kommunikation ist dagegen umso höher. Sie gelten nicht nur als Normsetzer von Menschenrechten, sondern müssen auch regelmäßig die Einhaltung derer kontrollieren. Ein zusätzliches Instrument zur Individualbeschwerde und zum Staatenberichtsverfahren zur Kontrolle der Menschenrechtssituation in den einzelnen Staaten wurde vor zehn Jahren eingeführt: das UPR-Verfahren (universal periodic review), das zur periodischen und universalen Überprüfung dienen soll. Im Rahmen des Verfahrens sollte eine Diskussion globaler Probleme auf Augenhöhe ermöglicht werden.Bisher wurden die Staaten erst aufgrund von Individualbeschwerden und dem Staatenbericht, den jeder Staat in regelmäßigen Abständen beim Menschenrechtsrat einreichen muss, auf Menschenrechtsverletzungen überprüft. Die Verfahren brachten diverse Defizite mit sich, unter anderem, dass Staaten ihre Berichte erst verspätet einreichten. Welche Themen werden dabei am häufigsten kritisiert? Ist das Recht auf Wahlen völkerrechtlich verankert? Kritisieren Staaten im Rahmen des Verfahrens Wahlsysteme anderer Staaten? Zur Beantwortung der Fragen ist es zwingend notwendig, die Struktur und Organisation des Verfahrens zu beschreiben. Außerdem werden mithilfe einer von der Nichtregierungsorganisation upr-info zur Verfügung gestellten Datenbank die ersten beiden Zyklen des Verfahrens ausgewertet und anhand einer Auswahl von Ländern ein Gesamtkontext hergestellt. Alle Statistiken und Zahlen zu den Empfehlungen und Themenbereichen stützen sich auf die Informationen aus der Datenbank des upr-info. Das UPR-Verfahren wurde im Jahr 2007 durch die Resolution 60/251 vom Menschenrechtsrat geschaffen. Das Verfahren dient dazu, die Staaten hinsichtlich ihrer Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte universal und periodisch zu überprüfen. Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden gemäß Artikel 1 der Menschenrechtsrat-Resolution A/HRC/5/1: die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, sowie alle internationalen Menschenrechtsverträge, die ein Staat ratifiziert habe. Universell bedeutet, dass sich alle Staaten dem Verfahren gleichermaßen unterziehen.
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