Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit dem postmortalen Schutz und der Übertragbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie vergleicht die für das allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelten Grundsätze mit den für das Urheberpersönlichkeitsrecht geltenden Regelungen. Angesichts diverser Parallelen zwischen beiden Rechten kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass sowohl die ideellen als auch die materiellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ebenso wie das Urheberpersönlichkeitsrecht nach dem Tode des Rechtsträgers auf die Erben übergehen sollten. Darüber hinaus legen die bestehenden Gemeinsamkeiten eine rechtliche Gleichbehandlung beider Rechte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit nahe. Die Arbeit spricht sich für die Möglichkeit dinglicher Rechtsgeschäfte aus.
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