17,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dieser Entscheidung des BVerfG. Dabei werden im Einzelnen mehrere Aspekte durchleuchtet. Bevor die Argumente des Gerichts vorgestellt werden, wird zunächst das Bundesverfassungsgericht und seine Aufgaben, sowie die Grundsicherung im Allgemeinen vorgestellt. Nach einer kurzen Einführung in die Entstehung und Zusammensetzung der Grundsicherung, wird vor allem die Berechnungsweise der Regelleistung thematisiert.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dieser Entscheidung des BVerfG. Dabei werden im Einzelnen mehrere Aspekte durchleuchtet. Bevor die Argumente des Gerichts vorgestellt werden, wird zunächst das Bundesverfassungsgericht und seine Aufgaben, sowie die Grundsicherung im Allgemeinen vorgestellt. Nach einer kurzen Einführung in die Entstehung und Zusammensetzung der Grundsicherung, wird vor allem die Berechnungsweise der Regelleistung thematisiert. Hierzu werden verschiedene kritische Stellungnahmen, beispielsweiße vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, angeführt. Eine spezielle Thematisierung fordert das Konstrukt "menschenwürdiges Existenzminimum", dass nach Urteil des BVerfG durch die Grundsicherung nicht erfüllt ist. In Kapitel 5 soll dieses Konstrukt auf seine Bedeutung hin überprüft und der Frage, ob die Grundsicherung auf dieser Grundlage die Chance auf ein menschenwürdiges Dasein bietet, nachgegangen werden. Um sich dieser Fragestellung zu nähern, ist es erforderlich die Strukturprinzipien "Menschenwürde" und "Sozialstaatsprinzip", aus denen sich das geforderte soziokulturelle Existenzminimum ergibt, kurz in Bezug auf die vorliegende Thematik zu erläutern. In einem abschließenden Fazit wird auf die Frage, ob die aktuellen Leistungen nach dem SGB II verfassungskonform sind eingegangen.