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Das Stadtrecht Paduas von 1420 bildet zugleich Abschluss und Höhepunkt der Entwicklung des städtischen Rechts in der bedeutenden oberitalienischen Universitätsstadt. Der Autor befasst sich als erster vertieft mit dieser wichtigen Quelle der europäischen Rechtsgeschichte, die zwar schon 1482 erstmals gedruckt wurde, bisher aber nicht in einer modernen Edition vorliegt. Bereits in den Jahren 1276 und 1362 hatte es in Padua Redaktionen des Stadtrechts gegeben, die bis heute erhalten sind. Nach der Eroberung der Stadt durch die Venezianer im Jahre 1405 wurde eine Reform der städtischen Statuten…mehr

Produktbeschreibung
Das Stadtrecht Paduas von 1420 bildet zugleich Abschluss und Höhepunkt der Entwicklung des städtischen Rechts in der bedeutenden oberitalienischen Universitätsstadt. Der Autor befasst sich als erster vertieft mit dieser wichtigen Quelle der europäischen Rechtsgeschichte, die zwar schon 1482 erstmals gedruckt wurde, bisher aber nicht in einer modernen Edition vorliegt. Bereits in den Jahren 1276 und 1362 hatte es in Padua Redaktionen des Stadtrechts gegeben, die bis heute erhalten sind. Nach der Eroberung der Stadt durch die Venezianer im Jahre 1405 wurde eine Reform der städtischen Statuten erforderlich, die schließlich 1420 abgeschlossen wurde. Die Arbeit beschreibt zunächst die historischen Hintergründe und die Entstehungsgeschichte der Stadtrechtsreform von 1420. Eingehend werden die beteiligten Kreise, insbesondere die bei der Redaktion mitwirkenden gelehrten Juristen, vorgestellt und der Ablauf des Reformvorgangs geschildert. Daneben nimmt die Arbeit den Inhalt der Statuten in den Blick, wobei der Schwerpunkt auf die Regelung des Zivilprozesses im Stadtrecht gelegt wird. Der Autor erläutert die Normen des Stadtrechts von 1420 und vergleicht sie mit den früheren Fassungen und gängigen Lehrmeinungen zum römisch-kanonischen Zivilprozess. So entsteht zugleich eine Entwicklungsgeschichte des Paduaner Stadtrechts und eine Darstellung des statutaren Zivilprozesses im 15. Jahrhundert. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf den Einfluss Venedigs auf die Statutenreform gelegt. Obwohl in der Seerepublik ein ganz anderes Rechtssystem herrschte als in der vom gelehrten Recht geprägten Universitätsstadt Padua, hatte sich die neue Herrin Paduas beispielsweise vorbehalten, dass in letzter Instanz über Rechtsstreitigkeiten aus Padua in Venedig entschieden werden musste. Im Stadtrecht Paduas kommt damit auch das Spannungsfeld zwischen herrschender und unterworfener Stadt zum Ausdruck, was das Werk nicht nur für Rechtshistoriker interessant macht.
Venedig, die Serenissima Repubblica, galt einst als Herrscherin des östlichen Mittelmeeres. Dieses Bild prägt unsereVorstellung von der Seemacht Venedig bis heute. Das Meer war über Jahrhunderte die Quelle von Reichtum und Macht für die Venezianer, während man dem eigenen Hinterland den Rücken kehrte. Dennoch hat Venedig seit dem 15. Jahrhundert durch Eroberung des Hinterlandes auch einen bedeutenden Flächenstaat, den Stato di Terraferma, geschaffen. Eine der wichtigsten Städte dieses Stato di Terraferma war Padua, einst selbst stolze Stadtrepublik und Sitz einer der ältesten Universitäten Europas. Wie alle italienischen Stadtrepubliken, bildete auch Padua
- nach Jahrhunderten autonomer Rechtssetzung - einen eigenen Rechtskreis, dessen maßgebliche Normen in den städtischen Statuten niedergelegt waren. Mit der Entstehung des venezianischen Flächenstaates - wie der italienischen Flächenstaaten überhaupt - stellte sich nun die Frage, was mit den zahlreichen verschiedenen Rechtskreisen geschehen sollte. Sollten sie vereinheitlicht werden oder innerhalb des neuen politischen Gebildes nebeneinander bestehen bleiben? Wie wir wissen, haben die größeren Städte der venezianischen Terraferma früher oder später alle mit einer Reform ihrer Statuten reagiert. Eines der frühesten Beispiele dieser Stadtrechtsreformationen ist das Stadtrecht Paduas von 1420, das den Gegenstand dieser Untersuchung bildet.