Die Arbeit setzt sich mit der für das Arbeitsrecht neuen Materie des Verbots der Altersdiskriminierung auseinander. Sie beleuchtet die Situation der älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die von einer generellen Ausgliederung geprägt ist sowie deren wachsende Bedeutung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Die wesentlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden unter dem Aspekt des Verbots der Altersdiskriminierung vorgestellt. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt ist. Die im deutschen Arbeitsrecht in allen Bereichen vorherrschenden Altersgrenzen für Entlohnung, Gewährung von Urlaub sowie Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung etc. werden auf ihre Zulässigkeit geprüft. Einen Schwerpunkt der Arbeit bilden die Pensionsaltersgrenzen. Schließlich werden altersabhängige gesetzliche Regelungen wie
1 Abs. 3 KSchG sowie
14 Abs. 3 TzBfG auf ihre europarechtliche Zulässigkeit anhand der Richtlinie 2000/78/EG untersucht. Hierbei zeigt sich, dass viele Bestimmungen und gesetzliche Regelungen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.
1 Abs. 3 KSchG sowie
14 Abs. 3 TzBfG auf ihre europarechtliche Zulässigkeit anhand der Richtlinie 2000/78/EG untersucht. Hierbei zeigt sich, dass viele Bestimmungen und gesetzliche Regelungen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.