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Die Arbeit setzt sich mit der für das Arbeitsrecht neuen Materie des Verbots der Altersdiskriminierung auseinander. Sie beleuchtet die Situation der älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die von einer generellen Ausgliederung geprägt ist sowie deren wachsende Bedeutung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Die wesentlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden unter dem Aspekt des Verbots der Altersdiskriminierung vorgestellt. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit setzt sich mit der für das Arbeitsrecht neuen Materie des Verbots der Altersdiskriminierung auseinander. Sie beleuchtet die Situation der älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die von einer generellen Ausgliederung geprägt ist sowie deren wachsende Bedeutung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Die wesentlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden unter dem Aspekt des Verbots der Altersdiskriminierung vorgestellt. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt ist. Die im deutschen Arbeitsrecht in allen Bereichen vorherrschenden Altersgrenzen für Entlohnung, Gewährung von Urlaub sowie Mindest- und Höchstaltersgrenzen für die Einstellung etc. werden auf ihre Zulässigkeit geprüft. Einen Schwerpunkt der Arbeit bilden die Pensionsaltersgrenzen. Schließlich werden altersabhängige gesetzliche Regelungen wie
1 Abs. 3 KSchG sowie
14 Abs. 3 TzBfG auf ihre europarechtliche Zulässigkeit anhand der Richtlinie 2000/78/EG untersucht. Hierbei zeigt sich, dass viele Bestimmungen und gesetzliche Regelungen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.
Autorenporträt
Der Autor: Henrik Over, geboren 1976 in Köln; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln; Erstes juristisches Staatsexamen 2002; von 2002 bis 2004 Rechtsreferendar in Bonn; Zweites juristisches Staatsexamen 2004; Ende 2004 Zulassung zum Rechtsanwalt; Ende 2008 Promotion zum Dr. jur.; seit 2008 Partner einer Kanzlei in Köln mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht und Erbrecht.