Das Scheidungsfolgenrecht hat die Aufgabe, die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten nach dem Scheitern der Ehe zu regeln und eine gleichmäßige Verteilung zu verwirklichen. Ausgangspunkt der Doppelverwertungsproblematik ist die Tatsache, dass Vermögenswerte sowohl beim Unterhalt als auch beim Zugewinnausgleich - und damit doppelt - berücksichtigt werden können. Bei der Diskussion um ein Verbot der Doppelverwertung geht es daher um die Frage, wie dem Umstand einer zweifachen Teilhabe an Vermögenswerten beim Zugewinn und Unterhalt begegnet werden soll. Ziel der Arbeit war es, die Erscheinungsformen der Problematik darzustellen, die Lösungsansätze im jeweiligen Kontext zu erörtern und eine systematisierte Hilfestellung für die Behandlung solcher Sachverhalte in der Praxis zu liefern.