Das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung zielt auf Neutralität des Rechts gegenüber bestehenden Unterschieden in der beruflichen und sozialen Rolle zwischen Frauen und Männern. Wirksamkeit erlangt hat dieses Verbot bisher fast nur im Bereich des Arbeitsrechts. Die Untersuchung zeigt, ausgehend von einer umfassenden verfassungsrechtlichen Ableitung, den sehr viel breiteren Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts. Mit Hilfe der analytischen Logik und statistischen Theorien wird ein handhabbares, für alle Rechtsgebiete gültiges Prüfschema zur konkreten Umsetzung entwickelt. Bei der exemplarischen Anwendung auf die Berufsausbildungsförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz kann die Bedeutung von Begründungspflichten des Gesetzgebers für solche Regelungen verdeutlicht werden, die überproportional Angehörige eines Geschlechts treffen. Die Autorin kommt dabei zu dem Ergebnis, daß einzelne Voraussetzungen mittelbar diskriminierend und damit verfassungswidrig sind.
Die Arbeit wendet sich an alle, die im beruflichen Alltag mit dem Problem geschlechtsspezifisch wirkender Regelungen konfrontiert werden und juristische Lösungen suchen.
Die Arbeit wendet sich an alle, die im beruflichen Alltag mit dem Problem geschlechtsspezifisch wirkender Regelungen konfrontiert werden und juristische Lösungen suchen.