Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden wir in Deutschland und Österreich zahlreiche katholische Priester als aktive Parlamentarier in Parteien und Parlamenten. Nicht nur in der Zeit des Kulturkampfes sind sie dort für die christlichen Werte ebenso mit Nachdruck eingetreten, wie ihre evangelischen Amtsbrüder, die sich bis heute eine Teilhabe am politischen Diskurs als Parlamentarier bewahrt haben. Katholische Priester fehlen indes in den Bundes- und Länderparlamenten - mit einer Ausnahme im Hessischen Landtag - in Deutschland und Österreich heute vollständig. Worin liegt diese katholische Abstinenz begründet? Der Autor geht dieser Frage nach und untersucht einschlägige Regelungen des Staatskirchenrechts - mit der Zentralnorm des Art. 32 Reichskonkordat - und des katholischen und evangelischen Kirchenrechtes und stellt die Normen in den jeweiligen Staaten- und verfassungsgeschichtlichen Kontext. Interessant ist dabei die unterschiedliche Art der Regelung der Thematik in den beiden großen christlichen Kirchen, die von Beurlaubung des Pfarrers als Mandatsträger bis hin zum ausdrücklichen Verbot der Übernahme eines öffentlichen Amtes und Mandates reicht.