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Zum WerkDas vereinfachte Ertragswertverfahren ist das in der Praxis vorherrschende Bewertungsverfahren für Betriebsvermögen und für nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz. Es handelt sich um ein relativ einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Seine Anwendung muss im Grunde jeder Steuerberater und jeder Rechtsanwalt, der mit Fragen seiner Mandanten zum Unternehmenswert konfrontiert wird, beherrschen.Die in Feststellungserklärungen für das Finanzamt geforderten Angaben…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas vereinfachte Ertragswertverfahren ist das in der Praxis vorherrschende Bewertungsverfahren für Betriebsvermögen und für nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz. Es handelt sich um ein relativ einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Seine Anwendung muss im Grunde jeder Steuerberater und jeder Rechtsanwalt, der mit Fragen seiner Mandanten zum Unternehmenswert konfrontiert wird, beherrschen.Die in Feststellungserklärungen für das Finanzamt geforderten Angaben zum Verwaltungsvermögen und zur Lohnsumme (§§ 13a, 13b ErbStG) werden ebenfalls behandelt. Ebenso ausführlich werden Regelungen zum Grundbesitzwert im Rahmen der Betriebsvermögensermittlung und die Regelungen zum Substanzwert, der als Mindestwert immer zusätzlich zu ermitteln ist, dargestellt. Die so gefundenen Ergebnisse lassen sich auch für ertragsteuerliche Zwecke nutzen.Vorteile auf einen Blickdas in der Praxis vorherrschende Bewertungsverfahrenerbschaft-/schenkungsteuerliche AuswirkungenErstellung von Feststellungserklärungen/Überprüfung von Feststellungsbescheidenauch für ertragsteuerliche Zwecke nutzbarBetriebsprüfung bewertungsrechtlicher/erbschaftsteuerlicher SachverhalteZur NeuauflageDie 2. Auflage wurde komplett aktualisiert, insbesondere durch Darstellung der Erkenntnisse der Finanzrechtsprechung zum vereinfachten Ertragswertverfahren und zum Substanzwert, und durch Einarbeitung der Erbschaftsteuer-Richtlinien und -Hinweise 2019 und der zahlreichen weiteren Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung, die nicht in die ErbStR/ErbStH eingegangen sind.ZielgruppeFür Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Steuerabteilungen von Unternehmen, Kandidatinnen und Kandidaten der Steuerberaterprüfung und der Steuerfachwirtprüfung.