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Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, wonach die Verjährung eines Anspruchs mittels Güteantrag unkompliziert und risikolos gehemmt werden kann, war in jüngster Zeit Gegenstand etlicher Kontroversen in Literatur und Rechtsprechung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen ein Güteantrag erfüllen muss, damit diesem verjährungshemmende Wirkung zukommen kann. Ebenso umstritten ist die Frage, unter welchen Umständen ein Güteantrag wegen Rechtsmissbrauchs nicht verjährungshemmend wirken soll. Diesen Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, wonach die Verjährung eines Anspruchs mittels Güteantrag unkompliziert und risikolos gehemmt werden kann, war in jüngster Zeit Gegenstand etlicher Kontroversen in Literatur und Rechtsprechung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen ein Güteantrag erfüllen muss, damit diesem verjährungshemmende Wirkung zukommen kann. Ebenso umstritten ist die Frage, unter welchen Umständen ein Güteantrag wegen Rechtsmissbrauchs nicht verjährungshemmend wirken soll. Diesen Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen materiellem Recht und Prozessrecht widmet sich der Autor unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie).
Autorenporträt
Markus Augenschein studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und promovierte an der Universität Konstanz. Er ist als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.