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Das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Ausländern gemäß § 42f SGB VIII wurde im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise kodifiziert. Die Arbeit stellt zunächst die einfachgesetzliche Rechtslage dar und untersucht in diesem Zusammenhang verschiedene rechtliche Fragestellungen. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Prüfung der Verfassungskonformität von § 42f SGB VIII, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von radiologischen Untersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit liegt. Dabei wird auch auf die…mehr

Produktbeschreibung
Das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Ausländern gemäß § 42f SGB VIII wurde im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise kodifiziert. Die Arbeit stellt zunächst die einfachgesetzliche Rechtslage dar und untersucht in diesem Zusammenhang verschiedene rechtliche Fragestellungen. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Prüfung der Verfassungskonformität von § 42f SGB VIII, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von radiologischen Untersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit liegt. Dabei wird auch auf die Bedeutung fiskalischer Erwägungen zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen eingegangen. Zusätzlich wird untersucht, ob die Vorschrift auch mit den einschlägigen europa- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Abschließend wird ein Vorschlag de lege ferenda unterbreitet, der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber aufzeigt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Maximilian Weinand studierte von 2013 bis 2018 an der Universität Regensburg mit dem Schwerpunkt deutsches und internationales Verfahrensrecht. Dieses Studium schloss er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Im Anschluss promovierte er an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover am Lehrstuhl von Herrn Professor Hermann Butzer. Aktuell ist er Rechtsreferendar und absolviert seine Wahlstation im Londoner Büro der Kanzlei Ashurst LLP im Bereich Dispute Resolution.