Diese Arbeit wurde mit dem Leopold Kunschnak Preis 2003 ausgezeichnet.
Der Autor begründet das Prinzip der Menschenwürde für Österreich als absolutes und unabänderliches Grundrecht. Methodisch wird der Weg der Verfassungsinterpretation im Spannungsfeld der Positivität und Präpositivität, der Auslegung und Rechtsfortbildung, gewählt. Eckpfeiler der Begründung des Prinzips der Menschenwürde sind geschriebene und ungeschriebene Verfassungsnormen und Verfassungsprinzipien, aus denen sich dieses Prinzip als jeweiliger Teil des Ganzen oder als dessen Kern darstellen lässt. Die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung wird dabei analysiert. Weiterhin wird der Begriff der Menschenwürde speziell Österreich betreffend umfassend und aktuell ausgelotet. Der Autor ist Richter in Bayern. Die Ausarbeitung nimmt deshalb an vielen Stellen Bezug auf die deutsche Rechtslage. Auch die neue Bundesverfassung der Schweiz ist Bezugspunkt der Erörterung.
Der Autor begründet das Prinzip der Menschenwürde für Österreich als absolutes und unabänderliches Grundrecht. Methodisch wird der Weg der Verfassungsinterpretation im Spannungsfeld der Positivität und Präpositivität, der Auslegung und Rechtsfortbildung, gewählt. Eckpfeiler der Begründung des Prinzips der Menschenwürde sind geschriebene und ungeschriebene Verfassungsnormen und Verfassungsprinzipien, aus denen sich dieses Prinzip als jeweiliger Teil des Ganzen oder als dessen Kern darstellen lässt. Die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung wird dabei analysiert. Weiterhin wird der Begriff der Menschenwürde speziell Österreich betreffend umfassend und aktuell ausgelotet. Der Autor ist Richter in Bayern. Die Ausarbeitung nimmt deshalb an vielen Stellen Bezug auf die deutsche Rechtslage. Auch die neue Bundesverfassung der Schweiz ist Bezugspunkt der Erörterung.