Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Universität Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Bietet ein selbst empfundenes Unrecht Anlass, um das Widerstandsrecht im Grundgesetz auszurufen? Gewährleistet es damit so einfach Gewalt? "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Ein viel verwendetes Zitat, welches häufig im Internet kursiert oder auf Demos plakatiert wird. Besonders Personen, bspw. aus der Querdenker-Bewegung, berufen sich auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz. In Anlehnung auf die Widerstandsgruppen im Nationalsozialismus empfinden sie die Bundesrepublik Deutschland als ein "Unrechtsregime", aus dem es sich zu befreien gilt. In Verbindung mit dem Widerstandsrecht wird es von manchen so ausgelegt, dass man gegen Minderheiten oder einen vermeintlichen Unrechtsstaat ankämpfen müsse, da diese das Land sowie das Volk gefährden würden. Dieses Recht wird dabei genutzt, um Gewalt zu propagieren, da dies nur eine Äußerung ihres Widerstandes gegen ein selbst empfundenes Unrecht sei. Illegale Aktivitäten werden damit als legale und notwendige Handlung deklariert. Ein Recht, dass es bereits in der Antike und im Mittelalter gab, indem das Volk das Recht und die Pflicht hat, sich gegen einen unrechten Herrscher bzw. eine führende Ordnung gewaltsam aufzulehnen. Ziel ist es, sich vor deren Unterdrückung zu schützen und die legitimierte Ordnung wiederherzustellen. Besteht so ein Recht heute immer noch? Erst im späteren Verlauf wurde das Widerstandsrecht im GG kodifiziert. Es gibt die Befugnis, sich beim drohenden Zerfall der Staatsordnung gegen jeden zu widersetzten, der etwas unternimmt, um die Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.
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