Das Kündigungsschutzrecht wird von einer Vielzahl gesetzlich nicht geregelter Prinzipien geprägt, die in ihrer Folge zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung führen. Den Ausgangspunkt der richterrechtlich geformten Prinzipien bildet dabei das herrschende Verständnis des Verhältnisses der außerordentlichen (Arbeitgeber-)Kündigung zur ordentlichen Kündigung nach den Vorschriften des KSchG als Stufenverhältnis mit der Folge der wechselseitigen Übertragung der Prinzipien auf den jeweils anderen Kündigungsgrund. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die überwiegende Ansicht zum Verhältnis der beiden Kündigungsarten zueinander kritisch zu hinterfragen und mittels einer Bestimmung des Wesens der beiden Kündigungsarten, insbesondere der Kündigungsgründe, zu einer Systematisierung beizutragen.