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Mit Inkrafttreten der EG-Fusionskontrollverordnung stellt sich die Frage nach ihrem Verhältnis zu den Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages, an Hand derer Kommission und EuGH bisher auch Konzentrationsvorgänge beurteilt haben. Die Verordnung beansprucht in Art. 22 Abs. 1, für Zusammenschlüsse im Sinne ihres Art. 3 "allein" zu gelten. Ob der damit verbundene Ausschluß der Anwendung der Artt. 85, 86 EWGV mit dem Vertrag vereinbar ist, wird in der vorliegenden Arbeit auf der Grundlage einer Interpretation des Art. 235 EWGV untersucht. Dabei wird deutlich, daß die Verordnung die für die betroffenen…mehr

Produktbeschreibung
Mit Inkrafttreten der EG-Fusionskontrollverordnung stellt sich die Frage nach ihrem Verhältnis zu den Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages, an Hand derer Kommission und EuGH bisher auch Konzentrationsvorgänge beurteilt haben. Die Verordnung beansprucht in Art. 22 Abs. 1, für Zusammenschlüsse im Sinne ihres Art. 3 "allein" zu gelten. Ob der damit verbundene Ausschluß der Anwendung der Artt. 85, 86 EWGV mit dem Vertrag vereinbar ist, wird in der vorliegenden Arbeit auf der Grundlage einer Interpretation des Art. 235 EWGV untersucht. Dabei wird deutlich, daß die Verordnung die für die betroffenen Unternehmen so wichtige Rechtssicherheit durch ein einheitliches Kontrollinstrument und eine klare Festlegung der Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden gewährleistet.
Autorenporträt
Der Autor: Stefan Kurz wurde 1965 in Nürnberg geboren. Von 1985 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Bonn. Seit 1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn. Seit 1992 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Koblenz.