Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 2,0, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Reformation und der im Anschluss daran abgefassten Kirchen- und Schulordnung von 1580 wurden nach und nach flächendeckend in ganz Sachsen Volksschulen eingerichtet. Somit hatte das niedere Schulwesen seinen Ursprung in der engen Verbindung zur Kirche. Daher waren auch die hauptsächlich unterrichteten Fächer der Katechismus, Lesen und Singen. Auch die Kirchschule Glösa gehörte zu einen dieser ersten Schulen.1773 erging die erneuerte Schulordnung, die zwar in ihrer Umsetzung vielerorts wenig Beachtung fand, doch zumindest in Glösa zahlreiche Veränderungen mit sich brachte.Erst die Regelungen des Volksschulgesetz von 1835 kamen fast überall zur Anwendung. Die Ortsschulaufsicht übten nach wie vor die Pfarrer aus. Dazu hatten sie mindestens zu Ostern und zu Michaelis die Schulprüfungen durchzuführen. Diese sind in den Schulberichten von Glösa teilweise sehr ausführlich protokolliert. Auch bei der Anstellung von Lehrern musste die Meinung des Pfarrers eingeholt werden. Die Kirchprobe, in der die Lehrkandidaten vorgestellt und examiniert wurden, umfasste auch die Prüfung des Singens und des Orgelspiels, da das Lehramt immer noch mit dem Kirchendienst verbunden war. Jedoch war 1835 schon mit der Einrichtung der Schulgemeinde und entsprechenden Schulvorständen ein Schritt in Richtung Verstaatlichung der Schule getan worden.In der Zeit der Revolution wurden zunehmend Lehrervereine aktiv, die eine Schule ohne geistliche Aufsicht forderten. Aufgrund des Scheiterns der Revolution sind geplante Schulgesetzentwürfe nie in Kraft getreten und die Position der Kirche wurde zunächst erst einmal wieder gestärkt.Als sich die politische Atmosphäre in den 60er Jahren wieder änderte und Sachsen dem Deutschen Kaiserreich angegliedert wurde, war der Weg für ein neues Volksschulgesetz geöffnet worden. Die lang ersehnte Trennung der Kirche und der Schule hatte zur Folge, dass auch in Glösa nur noch der Religionsunterricht unter der Aufsicht des Pfarrers stand und auch nur noch Religionslehrer den Religionseid leisten mussten.So haben wir im Wesentlichen bis heute eine entkirchlichte, aber keinesfalls religionslose Volksschule.
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