Die Überweisung des Darfur-Konflikts an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wirft Fragen sowohl nach den Voraussetzungen einer solchen Überweisung als auch nach deren Rechtsfolgen auf. Im Hinblick auf die bevorstehenden Urteile des IStGH stellt sich die Frage, ob eine solche Überweisung gerichtlich überprüfbar ist. Mit diesem Thema sind eine Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen verbunden, die insbesondere das Verhältnis zwischen Sicherheitsrat und Strafgerichtshof sowie die Stellung von Nichtvertragsparteien des IStGH-Statuts betreffen.
Robert Frau legt eine umfassende Analyse vor, die alle mit einer Überweisung nach Art. 13 lit. b) IStGH-Statut zusammenhängenden Rechtsfragen berücksichtigt. Die Voraussetzungen, die das Recht der Vereinten Nationen und das Recht des IStGH an eine Überweisung stellen, werden ausführlich hergeleitet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Definition einer »Situation«, ein bislang vernachlässigter Begriff, der die Reichweite der gerichtlichen Zuständigkeit bestimmt. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Verfasser der Systematisierung der Rechtsfolgen einer solchen Überweisung, bevor in Anlehnung an die Tadic'-Rechtsprechung des Jugoslawientribunals eine Kompetenz des IStGH zur Überprüfung seiner eigenen Gerichtsbarkeit bejaht wird.
Den Abschluss bilden ein historischer Abriss des Darfur-Konflikts, dessen Behandlung durch den IStGH und eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung der Überweisungsresolution.
Robert Frau legt eine umfassende Analyse vor, die alle mit einer Überweisung nach Art. 13 lit. b) IStGH-Statut zusammenhängenden Rechtsfragen berücksichtigt. Die Voraussetzungen, die das Recht der Vereinten Nationen und das Recht des IStGH an eine Überweisung stellen, werden ausführlich hergeleitet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Definition einer »Situation«, ein bislang vernachlässigter Begriff, der die Reichweite der gerichtlichen Zuständigkeit bestimmt. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Verfasser der Systematisierung der Rechtsfolgen einer solchen Überweisung, bevor in Anlehnung an die Tadic'-Rechtsprechung des Jugoslawientribunals eine Kompetenz des IStGH zur Überprüfung seiner eigenen Gerichtsbarkeit bejaht wird.
Den Abschluss bilden ein historischer Abriss des Darfur-Konflikts, dessen Behandlung durch den IStGH und eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung der Überweisungsresolution.