Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist in Taiwan geltendes Verfassungsrecht, aber seine Rezeption, insbesondere im taiwanischen Steuerrecht, verbleibt letztlich im Groben und Allgemeinen. Um die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu verfeinern und zu konkretisieren, wird in der Arbeit das gesamte Steuerrecht unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsprinzips unter Unterscheidung von Fiskalzwecknormen, Lenkungsnormen, Umverteilungsnormen, Vereinfachungszwecknormen und Vollzugsnormen untersucht. Im Anschluss wird das Verhältnis zwischen den verschiedenen steuerrechtlichen Normgruppen und den Verhältnismäßigkeitserfordernissen, die auf der grundrechtlichen Ebene Freiheits- und Gleichheitsrechte unterscheiden, begutachtet. Durch die systematische Zusammenschau des Verhältnismäßigkeitsprinzips in der Besteuerung bietet diese Arbeit einen Wegweiser für die taiwanische Verfassungs- und Steuerrechtswissenschaft.
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