Die Analyse des Verhaltens des Opfers im Hinblick auf die Zurechnung der Straftat ist ein relevantes Thema, das der klassischen Theorie des Verbrechens neue Konturen und Antworten geben soll. So zielt die Untersuchung in erster Linie darauf ab, einige Aspekte der einvernehmlichen Selbst- und Fremdgefährdung sowie das Institut der Zustimmung des Geschädigten zu analysieren, und zwar mit den Augen der von Claus Roxin vorgeschlagenen Theorie der objektiven Zurechnung (und wieder) gelesen. Auch wenn sie in Brasilien noch in den Kinderschuhen steckt, zielt das hier vorgeschlagene Thema, das in der Rechtsvergleichung seit langem diskutiert wird, darauf ab, die opferdogmatischen Studien zu erneuern und vor allem eine demokratische Vision der strafrechtlichen Zurechnung zu präsentieren, die die vielfältigen Mängel, die die (Un-)Bestimmung der Kausalität mit sich bringt, ergänzen kann.