An vorderster Spitze des vierten Buches des BGB, dem Familienrecht, erfährt das Verlöbnis in den
1297- 1299, 1301 und 1302 BGB seine gesetzliche Regelung. Dennoch fristet das Verlöbnis und das Verlöbnisrecht im Vergleich zur Ehe und zum Eherecht ein Schattendasein. Insbesondere die jüngere Generation kennt das Rechtsinstitut Verlöbnis meist nur noch als gesellschaftliches Ereignis. Wie kommt es aber, dass Juristen und Laien einem geschichtsträchtigen Rechtsinstitut heute kaum noch Beachtung schenken? Wie steht es um die Zukunft des Verlöbnisses? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Verlöbnis gibt der Autor, der nach einer Übersicht über die rechtshistorischen Verlöbnismodelle die Entwicklung des Verlöbnisses in Rechtsprechung, Literatur und Gesellschaft seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis heute darstellt und einen Ausblick auf die Zukunft des Verlöbnisses und des Verlöbnisrechts wagt.
1297- 1299, 1301 und 1302 BGB seine gesetzliche Regelung. Dennoch fristet das Verlöbnis und das Verlöbnisrecht im Vergleich zur Ehe und zum Eherecht ein Schattendasein. Insbesondere die jüngere Generation kennt das Rechtsinstitut Verlöbnis meist nur noch als gesellschaftliches Ereignis. Wie kommt es aber, dass Juristen und Laien einem geschichtsträchtigen Rechtsinstitut heute kaum noch Beachtung schenken? Wie steht es um die Zukunft des Verlöbnisses? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Verlöbnis gibt der Autor, der nach einer Übersicht über die rechtshistorischen Verlöbnismodelle die Entwicklung des Verlöbnisses in Rechtsprechung, Literatur und Gesellschaft seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis heute darstellt und einen Ausblick auf die Zukunft des Verlöbnisses und des Verlöbnisrechts wagt.